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Steuern und Investitionsförderung in Montenegro

Küste der Bucht von Kotor in MontenegroWirtschaft und Investitionen · 17.09.2026

Bei einer Unternehmensgründung zählen neben dem Steuersatz auch Tätigkeit, Standort und steuerliche Ansässigkeit. Dieser Ratgeber unterscheidet die Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Förderungen für geeignete Investitionen.

Quellen geprüft: 17. September 2026

Für welchen Gewinn gelten 9 %?

Maßgeblich ist der jährliche steuerpflichtige Unternehmensgewinn nach den Steuervorschriften, nicht der Umsatz. Buchhalterischer Gewinn und steuerliche Bemessungsgrundlage können voneinander abweichen.

  • Bis 100.000 €: 9 % des steuerpflichtigen Gewinns.
  • Über 100.000 € bis 1.500.000 €: 9.000 € zuzüglich 12 % des Betrags über 100.000 €.
  • Über 1.500.000 €: 177.000 € zuzüglich 15 % des Betrags über 1.500.000 €.

Beispiel ohne Förderung oder weitere Anpassungen: Bei 80.000 € steuerpflichtigem Gewinn beträgt die Körperschaftsteuer 7.200 €; bei 150.000 € sind es 15.000 €. Diese Beispiele erfassen ausschließlich die Körperschaftsteuer.

Quelle: PwC · 07.08.2026

Was bedeuten acht Jahre und 200.000 €?

Neu gegründete Unternehmen in wirtschaftlich unterentwickelten Gemeinden können bei Erfüllung der Voraussetzungen in den ersten acht Jahren eine Ermäßigung der berechneten Körperschaftsteuer um 100 % erhalten. Die gesamte Steuerentlastung ist für alle acht Jahre auf 200.000 € begrenzt. Das ist keine Umsatzgrenze und kein steuerfreier Gewinnbetrag.

  • Die Eigenschaft als ausländischer Investor allein begründet keinen Anspruch.
  • Die Tätigkeit muss in einer förderfähigen Gemeinde ausgeübt werden; die Voraussetzungen einer Neugründung müssen erfüllt sein. Eine Geschäftsadresse allein genügt nicht als Nachweis.
  • Verkehr, Schiffbau, Stahlerzeugung, Handel und Gastgewerbe umfassen ausgeschlossene Tätigkeiten; für bestimmte grundlegende Beherbergungsbetriebe bestehen Ausnahmen.
  • Antragsbedingungen, Fristen und die Kombination mit anderen staatlichen Beihilfen sind vor der Gründung mit einer örtlichen Steuerberatung zu prüfen.

Quelle: PwC · 07.08.2026

Vorteile des Geschäftsumfelds

Montenegro verwendet den Euro. Für ausländische Investoren gelten bei Unternehmensgründungen und Investitionen dieselben Bedingungen wie für inländische Investoren. Daraus folgen keine automatischen Gewerbeerlaubnisse, Aufenthaltsrechte oder Förderansprüche.

Quelle: Montenegro Investment Agency

Unternehmenssteuern und persönliche Steuern

Gewinnausschüttungen, Gehälter, Umsatzsteuer und Sozialabgaben sind gesondert zu beurteilen. Auch die steuerliche Ansässigkeit und anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen können relevant sein. Der Körperschaftsteuersatz bedeutet keine Gesamtsteuerlast von lediglich 9 %.

Was sollten Sie vor der Gründung vorbereiten?

  • Tätigkeit, Kunden und tatsächlicher Ort der Geschäftstätigkeit.
  • Erwarteter Jahresumsatz, Kosten und steuerpflichtiger Gewinn.
  • Beteiligungsverhältnisse, Personalbedarf und Ausschüttungsplanung.
  • Steuerliche Ansässigkeit und Voraussetzungen der gewünschten Förderung.

Zwei häufige Fragen

Sind Gewinne bis 100.000 € steuerfrei?

Nein. Nach dem allgemeinen Körperschaftsteuertarif gilt für steuerpflichtige Gewinne bis zu dieser Höhe ein Satz von 9 %.

Erhalte ich bei einer Gründung in Podgorica automatisch acht Jahre Förderung?

Nein. Geschäftsadresse oder ausländische Beteiligung allein reichen nicht. Gemeinde, Tätigkeit und Antragsvoraussetzungen sind gesondert zu prüfen.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information. Lassen Sie die geltenden Vorschriften und Ihre Förderfähigkeit von einer qualifizierten Steuerberatung in Montenegro prüfen.

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